Düsseldorfer Jugendportal

Sprich über deine Stadt!

640 640 1000 1000 1000

Deine Rechte und Pflichten in der Ausbildung

04.08.2020

Während deiner Ausbildung hast du einiges zu tun: Vor allem lernst du einen Beruf. Du musst aber auch Vorgaben erfüllen und dich an einige Pflichten halten. Als Auszubildende*r hast du aber auch Rechte, die deine Firma respektieren muss.

Welche das sind, hat die DGB-Jugend zusammengefasst:

Rechte

Vergütung: Du hast das Recht auf einen angemessenen Lohn, also eine angemessene Ausbildungsvergütung.

Ausbildungsmittel: Der Ausbildungsbetrieb muss dir die nötigen Ausbildungsmittel und Arbeitsmaterialien kostenlos zur Verfügung stellen.

Freistellung: Dein Betrieb muss dir für den Unterricht in der Berufsschule freigeben.  

Ausbildungsziel: Du hast das Recht, nur Arbeiten zu erledigen, mit denen du das Ausbildungsziel erreichst: Das heißt, Aufgaben wie Toiletten putzen, musst du nicht machen.  

Kündigungsrecht: Du hast das Recht auf eine spezielle Kündigungsmöglichkeit und kannst das Ausbildungsverhältnis mit einer vierwöchigen Frist beenden.

Zeugnis: Es besteht das Recht auf ein Zeugnis, das der Ausbilder dir am Ende der Ausbildung ausstellen muss.

Vertretung: Unter bestimmten Voraussetzungen muss der Ausbildungsbetrieb eine Jugend- und Auszubildendenvertretung bilden, die die Interessen der Jugendlichen vertritt.


Pflichten

Lernpflicht: Eine allgemeine Pflicht des Azubis ist die Lernpflicht. Du musst dich darum bemühen, die Ausbildung erfolgreich abzuschließen.

Sorgfaltspflicht: Deine Tätigkeiten und Aufgaben in Betrieb und Berufsschule musst du immer ordentlich und zuverlässig erfüllen. Das Führen des Berichtsheftes ist sehr wichtig.

Teilnahmepflicht: Du musst am Unterricht der Berufsschule teilnehmen.

Anweisungen: Gibt der Ausbildende dir Anweisungen, musst du sie befolgen und die Aufgaben erledigen.

Betriebsordnung:  Als Azubi musst du dich an die Betriebsordnung und alle mit ihr verbundenen Anweisungen halten.

Bewahrungspflicht: Du musst sorgsam und vorsichtig mit den Arbeitsmaterialien umgehen.

Schweigepflicht: Betriebsgeheimnisse musst du unbedingt für dich behalten.

Krankmeldung: Wenn du nicht zur Arbeit kommen kannst, musst du dich krankmelden und eine ärztliche Bescheinigung vorlegen.

von Charlotte

Kommentar verfassen

Bitte fülle alle Felder aus die mit * markiert sind.