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Deine Rechte und Pflichten in der Ausbildung
04.08.2020
Während deiner Ausbildung hast du einiges zu tun: Vor allem lernst du einen Beruf. Du musst aber auch Vorgaben erfüllen und dich an einige Pflichten halten. Als Auszubildende*r hast du aber auch Rechte, die deine Firma respektieren muss.
Welche das sind, hat die DGB-Jugend zusammengefasst:
Rechte
Vergütung: Du hast das Recht auf einen angemessenen Lohn, also eine angemessene Ausbildungsvergütung.
Ausbildungsmittel: Der Ausbildungsbetrieb muss dir die nötigen Ausbildungsmittel und Arbeitsmaterialien kostenlos zur Verfügung stellen.
Freistellung: Dein Betrieb muss dir für den Unterricht in der Berufsschule freigeben.
Ausbildungsziel: Du hast das Recht, nur Arbeiten zu erledigen, mit denen du das Ausbildungsziel erreichst: Das heißt, Aufgaben wie Toiletten putzen, musst du nicht machen.
Kündigungsrecht: Du hast das Recht auf eine spezielle Kündigungsmöglichkeit und kannst das Ausbildungsverhältnis mit einer vierwöchigen Frist beenden.
Zeugnis: Es besteht das Recht auf ein Zeugnis, das der Ausbilder dir am Ende der Ausbildung ausstellen muss.
Vertretung: Unter bestimmten Voraussetzungen muss der Ausbildungsbetrieb eine Jugend- und Auszubildendenvertretung bilden, die die Interessen der Jugendlichen vertritt.
Pflichten
Lernpflicht: Eine allgemeine Pflicht des Azubis ist die Lernpflicht. Du musst dich darum bemühen, die Ausbildung erfolgreich abzuschließen.
Sorgfaltspflicht: Deine Tätigkeiten und Aufgaben in Betrieb und Berufsschule musst du immer ordentlich und zuverlässig erfüllen. Das Führen des Berichtsheftes ist sehr wichtig.
Teilnahmepflicht: Du musst am Unterricht der Berufsschule teilnehmen.
Anweisungen: Gibt der Ausbildende dir Anweisungen, musst du sie befolgen und die Aufgaben erledigen.
Betriebsordnung: Als Azubi musst du dich an die Betriebsordnung und alle mit ihr verbundenen Anweisungen halten.
Bewahrungspflicht: Du musst sorgsam und vorsichtig mit den Arbeitsmaterialien umgehen.
Schweigepflicht: Betriebsgeheimnisse musst du unbedingt für dich behalten.
Krankmeldung: Wenn du nicht zur Arbeit kommen kannst, musst du dich krankmelden und eine ärztliche Bescheinigung vorlegen.
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