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Neue Corona-Maßnahmen für Risikogebiete

17.10.2020

Immer mehr Städte und Gebiete gelten in Deutschland als Risikogebiete, wie auch Düsseldorf. Bund und Ländern legten deswegen am Mittwoch neue einheitliche Corona-Maßnahmen fest. Nun wurden sie auf Nordrhein-Westfalen und damit auch auf Düsseldorf übertragen. Der Durchblick bei den Einschränkungen ist trotzdem nicht ganz leicht. Wir helfen dabei.

Die neuen Maßnahmen in NRW sind dreigeteilt, für Gebiete mit unterschiedlichen, aber hohen Infektionszahlen:

  1. Gefährdungsstufe 1 - Inzidenzwert über 35 (mehr als 35 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner*innen in den vergangenen sieben Tagen):
    - Feste mit höchstens 25 Gästen
    - Maskenpflicht, wo der Mindestabstand draußen nicht eingehalten werden kann (z. B. Fußgängerzone)
    - Maskenpflicht auch am Sitz- oder Stehplatz bei Konzerten, Aufführungen, sonstigen Veranstaltungen und Versammlungen in geschlossenen Räumen sowie für Zuschauer*innen bei Sportveranstaltungen.
    - Kommunen können eine Sperrstunde einrichten.
    - Veranstaltungen, Versammlungen, Kongresse mit mehr als 1000 Personen sind verboten.

  2. Gefährdungsstufe 2 - Inzidenzwert über 50 (mehr als 50 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner*innen in den vergangenen sieben Tagen):
    - Zusammenkünfte im öffentlichen Raum mit maximal fünf Personen oder zwei Haushalten
    - Sperrstunde und Verkaufsverbot von Alkohol von 23 bis 6 Uhr
    - Feste nur mit maximal zehn Personen
    - Bei Veranstaltungen sind innen und außen maximal 100 Personen zulässig.

  3. Gefährdungsstufe 2 - Inzidenzwert ist zehn Tage lang dauerhaft über 50:
    > Kommunen schreiben weitere Schutzmaßnahmen vor.

Die Gefährdungsstufen können erst aufgehoben werden, nachdem die jeweiligen Grenzwerte der 7-Tages-Inzidenz an sieben aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten wurden. Die Regeln beziehen sich in NRW nicht auf private Räume wie die eigene Wohnung oder Haus und Garten. Allerdings empfiehlt die Landesregierung ganz stark, dass sich die Menschen auch dort an die Regeln halten.

Düsseldorf gilt seit Montag als Risikogebiet. Da stieg die 7-Tages-Inzidenz über den Wert 50. Damit steht Düsseldorf zur Zeit der Einführung dieser Maßnahmen in NRW auf der Gefährdungsstufe 2.

Hier gilt nun also beispielsweise die Sperrstunde ab 23 Uhr und ab Anfang der Woche eine Maskenpflicht an besonders stark frequentierten Orten:
- Kaiserswerth: Kaiserswerther Markt/Klemensplatz
- Rath: Westfalenstraße/Westfalencenter
- Gerresheim: Benderstraße/Dreherstraße/Fußgängerzone
- Düsseltal: Rethelstraße
- Pempelfort: Nordstraße/Duisburger Straße
- Oberkassel: Belsenplatz/Teile der Luegallee (alle 10 bis 19 Uhr)
- Altstadt: Gebiet zwischen Ratinger Straße (einschließlich) im Norden, Rathausufer und Schlossufer im Westen, Heinrich-Heine-Allee und Hafenstraße im Osten und Schulstraße (nicht eingeschlossen) und Flingerstraße im Süden (10 bis 24 Uhr)
- Hauptbahnhof: Konrad-Adenauer-Platz und Bertha-von-Suttner-Platz (6 bis 24 Uhr)
- Stadtmitte: Schadowstraße ab Am Wehrhahn bis zum Übergang in die Altstadt - Kö-Bogen I und II sowie Theodor-Körner-Straße
Königsallee mit Blumenstraße/Martin-Luther-Platz,
Grünstraße und Bahnstraße jeweils zwischen Königsallee und Berliner Allee
- Friedrichstadt/Unterbilk: Friedrichstraße, Düsseldorf-Arcaden, Bilk S-Bahnhof
- Unterbilk: Bilker Allee, Bilker Kirche, Lorettostraße
- Oberbilk: Kölner Straße
- Eller: Gumbertstraße, Gertrudisplatz
- Benrath: Innenstadt, Fußgängerzone
- Garath: Stadtteilzentrum (alle 10 bis 19 Uhr)

Der Bund hatte folgende neuen Maßnahmen vorgegeben, die die Bundesländer unterschiedliche übernommen hatten:

  • In der Öffentlichkeit dürfen nur noch 10 Personen aus unterschiedlichen Haushalten zusammenkommen. Ist nach zehn Tagen keine Besserung der Infektionszahlen in Sicht, soll auf 5 Personen beschränkt werden.
  • Gastronomie: Es soll in Risikogebieten eine Sperrstunde ab 23 Uhr gelten. Ab dieser Uhrzeit soll auch kein Alkohol mehr verkauft werden. (Inzidenzwert ab 35: Sperrstunde, Uhrzeit nicht genannt)
  • Private Feiern in Risikogebieten sind auf 10 Gäste reduziert, auch im privaten Bereich. Dort dürfen die Gäste nur aus 2 verschiedenen Haushalten kommen. (Inzidenzwert ab 35: 25 Gäste im öffentlichen Raum, 15 im privaten)
  • Auch die Zahl der Teilnehmer*innen an Veranstaltungen soll auf 100 Personen begrenzt werden.
  • Die Maskenpflicht soll bereits ab einer Inzidenz von 35 ausgeweitet werden und zwar dort, wo Menschen nahe und länger zusammenkommen. Ab einem Inzidenzwert von 50 soll die Maskenpflicht verschärft werden.

Ziel dieser Regeln ist nicht nur, die Zahl der Neuinfektionen zu senken. Auch die Nachverfolgung der Kontakte solle möglich bleiben, erklärte Bundeskanzlerin Angela Merkel am späten Mittwochabend. Sie appellierte an alle Deutschen, die Maßnahmen sowie die AHA-Regeln (Abstand halten, Hände waschen, Alltagsmaske) plus das Lüften einzuhalten, damit die Einschränkungen nicht noch gravierender ausfallen müssen.


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von youpod

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