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Schülerjobs und Ferienjobs

  • Typische Schüler*innenjobs: Regale einräumen, Eis verkaufen, Zeitungen austragen. Infos zu Regeln und Recht findet ihr im Text. (Foto: pixabay)

Egal ob in den Ferien oder neben der Schule: Wer sein Taschengeld aufbessern und Einblicke ins Arbeitsleben bekommen möchte, sucht sich einen Nebenjob. Es gibt klare Regeln, die eingehalten werden müssen.

Eis verkaufen, Zeitungen austragen oder andere Hilfstätigkeiten sind einfach und beliebt. Doch nicht alles ist erlaubt, so gibt es vor allem für Schüler*innen Einschränkungen in Zeit und Dauer der Ferienarbeit.

Dürfen alle Schüler*innen arbeiten?

Grundsätzlich dürfen alle Schüler*innen in den Ferien arbeiten, solange sie alt genug sind. "Das Jugendarbeitsschutzgesetz regelt, unter welchen Bedingungen Kinder und Jugendliche arbeiten dürfen", erklärt DGB-NRW-Jugendsekretär Eric Schley. Einschränkungen gibt es vor allem beim Alter: Unter 14 Jahren ist Arbeit auch in den Ferien verboten, nur in Ausnahmefällen dürfen auch schon 13-jährige Schüler*innen einen Ferienjob annehmen, dann aber nur bis zu zwei Stunden, in der Landwirtschaft drei Stunden täglich zwischen 8 und 18 Uhr arbeiten. Jugendliche zwischen 15 und 17 Jahren haben es da leichter, für sie gibt es nicht so viele Einschränkungen.

Welche Jobs darf ich ausführen?

Auch die Art der Nebenjobs für Schüler*innen ist im Gesetz geregelt. Unter 15 Jahren muss es sich bei einem Ferienjob um leichte Tätigkeiten, wie zum Beispiel das Austragen von Zeitungen oder Gartenarbeit handeln. Aber auch für Jugendliche über 15 aber unter 18 Jahren ist schwere oder gefährliche Arbeit verboten. Dazu zählen das Tragen von schweren Gegenständen, das Hantieren mit Chemikalien oder Akkordarbeit. Über 16 Jahren sind allerdings Arbeiten in Schichtbetrieben und in Gaststätten - zum Beispiel als Kellner - erlaubt.

Wann und wie lange darf ich arbeiten?

Einige besonders wichtige Regeln gibt es bei den Arbeitszeiten. Innerhalb der Ferien dürfen Schüler*innen nicht mehr als acht Stunden am Tag und 40 Stunden pro Woche arbeiten. Unter 16 Jahren muss außerdem spätestens um 20 Uhr Schluss sein. Über 16 Jahren gilt hier eine Sondererlaubnis für Gaststätten, in denen bis 22 Uhr und mehrschichtige Betriebe, in denen bis 23 Uhr gearbeitet werden darf.

Außerdem gibt es eine Einschränkung für das gesamte Kalenderjahr, wie DGB-NRW-Jugendsekretär Schley erklärt: "Schulpflichtige dürfen nicht länger als vier Wochen im Jahr in den Ferien jobben. Denn Schulferien sind in erster Linie zur Erholung da." Auch die gesetzlichen Ruhepausen müssen eingehalten werden. Bei einer Arbeitszeit von mehr als viereinhalb bis zu sechs Stunden am Tag müssen die Schüler mindestens eine Pause von 30 Minuten bekommen, bei einer täglichen Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden mindestens 60 Minuten.

Wie viel darf ich verdienen?

Mit dem neuen Mindestlohngesetz haben auch Ferienjobber, die älter als 18 Jahre sind, Anspruch auf 9,60 Euro je Stunde. Das gilt auch, wenn der Ferienjob als geringfügige Beschäftigung (bis zu 450 Euro/Monat) ausgeübt wird. Bei Geringfügigkeit dürfen maximal 52 Stunden im Monat gearbeitet werden.

Für unter 18-Jährige gilt das Mindestlohngesetz nicht. "Trotzdem sollten auch Jugendliche unter 18 Jahren nur Jobs annehmen, die fair bezahlt sind", sagt Schley vom DGB NRW. Jugendliche sollten auf einen Arbeitsvertrag bestehen, empfiehlt er: "Jeder und jede sollte nur mit einem schriftlichen Vertrag in der Hand einen Ferienjob beginnen. Und der muss vorher abgeschlossen werden und ganz klar Aufgaben, Arbeitszeiten und den Lohn regeln." 

Und wenn Arbeitgeber sich nicht an die Gesetze halten? Dann sollten Schüler*innen zusammen mit ihren Eltern etwas dagegen tun. "Verstöße gegen Arbeitsschutzgesetze darf man nicht hinnehmen. Bitte wendet euch unbedingt an die Aufsichtsbehörden", rät Schley. In der Regel sind das örtliche Gewerbeaufsichtsämter oder die Ämter für Arbeitsschutz.


Weitere Informationen unter: www.jugend.dgb.de/-/iEs

Informationen zur Lohnsteuerkarte: https://www.elster.de/arbeitn_elstam.php  

Hotline des Arbeitsschutz-Telefons NRW: 0211-855 33 11

Arbeitsschutzbeschwerden online abgeben: https://www.mags.nrw/ansprechpartner-und-beratung-zum-arbeitsschutz-nrw

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