Verbandszeug digital: Digitale Folgebelehrung nach dem Infektionsschutzgesetz
Für alle diejenigen, die in ihrer Arbeit mit Lebensmitteln zu tun haben (z. B. in der Übermittagsbetreuung, beim Verkauf von Snacks in der OT, auf Selbstversorgerfreizeiten, oder auch bei der Ausgabe von Essen auf Gemeindefesten etc.) ist es seit dem Jahr 2001 nach der Lebensmittelhygieneverordnung und dem Infektionsschutzgesetz verpflichtend, sich einmal im Jahr über Neuerungen im Lebensmittelrecht belehren zu lassen.
Da die ursprünglich angedachten Fortbildungstermine, aufgrund der Coronapandemie ausfallen mussten, konnten wir Armin Sagorski für einen weiteren zusätzlichen Online Termin gewinnen. Die von ihm unterschriebenen Teilnahmebescheinigungen werden wir im Anschluss an das online Seminar an die registrierten Teilnehmenden versenden.
Dies ist eine Folgebelehrung zur jährlichen Auffrischung; die Erstbelehrung muss beim Gesundheitsamt der Stadt Düsseldorf erfolgen. Dieses digitale Weiterbildung (über zoom) ist auf 100 Nutzer begrenzt.
Anmeldung bis 23.11. – Den Link zur digitalen Weiterbildung erhaltet Ihr kurz vor dem Seminar per Mail. Bitte gebt daher eine korrekte Mailadresse an, die ihr regelmäßig abruft.
Die Teilnahme ist kostenlos. Anmeldungen hier.
Kommentar verfassen