Folgebelehrung nach dem Infektionsschutzgesetz
Für alle
diejenigen, die in ihrer Arbeit mit Lebensmitteln zu tun haben (z.B. in der
Übermittagsbetreuung, beim Verkauf von Snacks in der OT, auf
Selbstversorgerfreizeiten, oder auch bei der Ausgabe von Essen auf
Gemeindefesten etc.) ist es seit dem Jahr 2001 nach der
Lebensmittelhygieneverordnung und dem Infektionsschutzgesetz verpflichtend,
sich einmal im Jahr über Neuerungen im Lebensmittelrecht belehren zu lassen.
Da nicht jede
Gemeinde und jeder Verband solche Veranstaltungen selber anbieten kann, geben
wir Euch mit diesem Seminar die Gelegenheit, eine solche Schulung zu besuchen.
Dies ist eine Folgebelehrung zur jährlichen Auffrischung der Erstbelehrung des
Gesundheitsamts der Stadt Düsseldorf.
Die
Veranstaltung geht bis 21 Uhr und ist kostenfrei. Anmelden könnt ihr euch bis
zum 02. März unter www.ejdus.de/anmeldung.
Findet statt am
07.03.2018 | 19:00 Uhr
Bastionstraße 6
40213 Düsseldorf
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