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Auf die Toilette im Unterricht?

11.12.2013

Volle Toiletten, zu kurze Pause: Viele Schüler schaffen es nicht in der Pause das stille Örtchen zu besuchen. Und dann verbietet der Lehrer auch noch den Toilettengang im Unterricht. Darf er das? Bei der Antwort tun sich selbst Experten schwer. Bei der Frage, ob Lehrer die Schüler auch während der Unterrichtsstunde auf die Toilette gehen lassen müssen, scheiden sich die Geister. Der Toilettenbesuch ist - mehr oder weniger - ein Grundrecht. "Notdurft" heißt das in der Fachsprache. Doch müssen die Lehrer Schüler im Unterricht gehen lassen? Auf Anfrage wollte uns das NRW-Schulministerium zu dieser Frage keine konkrete Auskunft geben. Anika Levin aus der Rechtsabteilung des Ministeriums verweist lediglich darauf, dass jeder Schüler das Recht zur Beschwerde habe, sollte er mit dem Vorgehen der eigenen Schule nicht einverstanden sein. Toilettenverbot keine Kleinigkeit Die Lehrergewerkschaft VBE wird hier aber konkreter: "Jedermann hat das Recht, nicht, insbesondere nicht durch staatliche Gewalt, am Besuch einer Toilette zur Verrichtung der Notdurft gehindert zu werden. Dieses Recht steht jedermann uneingeschränkt zu und ist durch die Europäische Menschenrechtskonvention und das Grundgesetz abgesichert", erklären die Gewerkschafter auf Ihrer Website. "Es ist elementares Grundrecht, seine Notdurft ungehindert auf Toiletten verrichten zu können. Dies Recht haben auch Kinder. Beim Verbot von Toilettengängen liegt ein Verstoß gegen Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention (Verbot der Folter und unangemessenen Behandlung) sowie Artikel 1 und 2 des Grundgesetzes (Menschenwürde, Recht auf körperliche Unversehrtheit) vor. Darüber hinaus kommen verschiedene Straftatbestände in Betracht. Es handelt sich also nicht um eine Kleinigkeit, wenn gegenüber Schülern das Verbot ausgesprochen wird, die Toilette aufzusuchen", so diese Information weiter. Toilettenverbot als Folter? Ein Verbot des Toilettenbesuchs ist also Folter? Niklas Hoff, Vorsitzender der BezirksschülerInnenvertretung Düsseldorf sieht das ähnlich: "Schüler sollten sich solche Verbote nicht gefallen lassen. Zwar möchten viele Lehrer verhindern, dass der Gang zum Klo zum Schwänzen oder Spicken verwendet wird, doch ein Verbot ist dafür keine geeignete Lösung." Stattdessen empfiehlt der Schülersprecher den betroffenen Schülern einen diplomatischen Weg: "Lehrer sind auch nur Menschen, mit denen man sprechen kann. Auch Lehrer müssen Toiletten benutzen. Manchmal hilft da schon ein klärendes Gespräch." Sollte auch dieses Gespräch kein Ergebnis haben, empfiehlt Hoff eine Beschwerde bei der Schulleitung oder sogar eine Dienstaufsichtsbeschwerde bei der Bezirksregierung einzulegen. "Bei Fragen hierzu steht die BSV gerne zur Verfügung", so Hoff. Die Beantwortung der Frage ist also gar nicht so einfach. Eigentlich darf ein Lehrer den Besuch der Toilette nicht verbieten. Tut er es doch, hilft möglicherweise schon ein Gespräch, da er mit dem Verbot gegen die Menschenrechte verstößt. Hinweis der Redaktion: Die hier gegebenen Informationen spiegeln den Stand im Oktober 2013 wieder und beziehen sich ausschließlich auf Schulen in Nordrhein-Westfalen. Für Fragen zu anderen Bundesländern empfehlen wir die jeweils zuständigen LandesschülerInnenvertretungen.

von youpod

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