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Hitzefrei

Die Sommerferien sind vorbei und die Schule hat wieder begonnen. Zum Glück scheint draußen die Sonne und versüßt uns die ersten Tage des neuen Schuljahres. Doch was passiert, wenn es in der Klasse zu warm wird? Ab wann gibt es "Hitzefrei"? Wer kennt das nicht?

Man sitzt in der Mathe- oder Physikstunde, doch anstatt sich auf Sinus, Cosinus oder auf Stromerzeugung durch Magnetspulen zu konzentrieren, schaut man immer wieder auf die Uhr, um herauszufinden, wann es endlich ins Schwimmbad gehen kann. Keiner arbeitet mit und der Schweiß läuft wie Wasser. Kein guter Unterricht? So sieht das das Schulgesetz. Für besonders heiße Tage gibt es daher sogenanntes "Hitzefrei".

Was bedeutet Hitzefrei?

Hitzefrei bedeutet, dass ein Schultag für die Schülerinnen und Schüler früher beendet wird. Denn wenn es zu heiß wird, kann sich niemand gut auf den Unterricht konzentrieren und niemand lernt etwas. Da es besonders zur Mittagszeit sehr warm wird, wird den Schülerinnen und Schülern so die heißeste Zeit des Tages erspart. Um den Schultag zu verkürzen, gibt es zwei Möglichkeiten. 

Der Schulleiter kann entweder den Tag einige Schulstunden früher beenden (beispielsweise für alle Schülerinnen und Schüler nach der vierten Stunde) oder sogenannte "Kurzstunden" einführen, bei denen eine normale Schulstunde auf z.B. 20 Minuten verkürzt wird.

Ab wann gibt es Hitzefrei?

Es gibt keine genaue Regelung, ab welcher Temperatur Hitzefrei gegeben werden muss. Das Schulgesetz sieht hier einen Wert von ca. 27 Grad innerhalb der Klassenräume vor. Allerdings gibt es kein Recht auf Hitzefrei. Je nach Verhältnis der Luftfeuchtigkeit kann auch bei 27 Grad lernen in der Klasse durchaus möglich sein. Wichtig hierbei ist immer, dass keine Schülerin und kein Schüler durch die hohe Temperatur benachteiligt ist oder sogar gesundheitliche Probleme wie Schwindel bekommt. Wenn in den Klassenräumen eine Temperatur von unter 25 Grad herrscht, darf allerdings in keinem Fall Hitzefrei gegeben werden.

Wer entscheidet, ob es Hitzefrei gibt?

Die Entscheidung, ob eine Schule Hitzefrei bekommt oder nicht, liegt bei der Schulleiterin bzw. dem Schulleiter. Dieser muss allerdings, wenn es ihm möglich ist, Rücksprache mit den Lehrern und den Schülersprechern halten. Außerdem muss er in jedem Fall Rücksicht auf das Schulumfeld nehmen. Fahren beispielsweise in ländlichen Gebieten nur stündlich Busse, sollte er das beachten. Gelten die Relegungen auch für die Oberstufe?

Die Hitzefrei-Regelungen gelten leider nicht für die Oberstufe. Ab der 10. Klasse auf dem Gymnasium bzw. der 11. Klasse auf der Gesamtschule gibt es kein Hitzefrei mehr. Wenn es allerdings einzelnen Schülerinnen oder Schülern durch die besonders hohen Temperaturen sehr schlecht geht, sind sie vom Unterricht zu befreien. Dürfen bei großer Hitze Klassenarbeiten geschrieben werden?

ei Klassenarbeiten und Klausuren gilt dasselbe wie beim Unterricht: Wenn die Klassenräume zu warm sind, können die Schülerinnen und Schüler nicht gut arbeiten. Da sie durch die Hitze benachteiligt wären, dürfen in der Regel an besonders heißen Tagen keine Klassenarbeiten geschrieben werden. Das Gesetz, in dem das Hitzefrei geregelt ist, heißt "BASS 12 - 64 Nr. 1". Du findest es hier: www.brunkau.de/Seminar/Vorgaben/Hitzefrei.pdf

Bei Fragen oder Problemen zu diesem Thema und bei allen anderen Fragen zu Schule, Lehrern und Rechte von Schülern hilft dir jederzeit gerne deine BezirksschülerInnenvertretung per E-Mail an info@bsv-duesseldorf.de oder über Facebook unter www.facebook.com/bsvduesseldorf

von BSV-Düsseldorf

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