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Tauschbörsen: was man (nicht) darf

18.08.2015

  • Musik-Tauschbörsen (Doatsch/pixelio.de)

Musik, Filme und Software aus'm Netz: Ist das jetzt illegal oder nicht? Nur Download oder auch Upload? Oder schon der Besuch einer Tauschbörse? Berechtigte Fragen. Vor allem, wenn man bedenkt, dass deswegen schon so manche/r Post vom Anwalt bekommen hat.

Zunächst mal: die Tauschbörsen selbst sind eigentlich nicht illegal, soweit sie nur Musik, Filme und Software anbieten, die vom Urheber hierfür freigegeben wurden. Als Nutzer kann man sich aber leicht illegal verhalten, wenn man Songs, Blockbuster oder Serien und Games rauf- und runterlädt, also Filesharing betreibt. Die entscheidende Frage ist dabei stets, ob eine Dateien urheberrechtlich geschützt sind oder nicht. Grundsätzlich ist der Download für den privaten Gebrauch sogar erlaubt, aber nur, solange die Sachen (Achtung, Juristensprache!) nicht "aus offensichtlich rechtswidrigen Quellen stammen". Und da liegt der große Haken: Eine Möglichkeit ist, dass man das gar nicht so genau weiß, und dann sollte man es vorsichtshalber lieber lassen. Oder man weiß es sehr genau, weil man sich ja denken kann, dass z. B. Songs aus den Charts in aller Regel nicht zum kostenlos-in-der-Welt-verteilen gedacht sind. Und dann sollte man es erst recht lassen.

Der Upload ist dagegen sowieso illegal, solange das Material urheberrechtlich geschützt ist, und davon kann man für gewöhnlich ausgehen. Ausnahmen bestehen bei Angeboten mit "Creative Commons"-Lizenzen, weil da der Urheber selbst ausdrücklich erweiterte Verwendungsrechte einräumt. Dafür gibt's spezielle Plattformen im Netz, und selbst da muss man genau hinsehen, wie die rechtliche Situation ist; mehr zu Creative Commons haben wir hier. Aber das ist doch die seltenere Variante. Und wer in einer Tauschbörse Songs, Videos oder Programme runterlädt, ist in den meisten Fällen gleichzeitig auch Uploader, sofern man das nicht technisch eindeutig abschalten kann. Und schon hat man noch einen Grund, die Finger lieber davon zu lassen.

Im Klartext heißt das: wer den heimischen Rechner z.B. heimlich benutzt, um da über Tauschbörsen urheberrechtlich geschützte Musik anzuhäufen, reitet sich oder seine Eltern ziemlich rein. Unterlassungserklärung, Schadensersatzforderungen und Anwaltskosten in vier- oder gar fünfstelliger Höhe sind durchaus denkbar und bestimmt kein Spaß.

Wenn man schon abgemahnt wurde...

Auf jeden Fall sollte man den Brief, so böse er auch sein mag, nicht einfach in den Papierkorb flattern lassen. Wird eine "Unterlassungserklärung" gefordert, sollte man die aber auch nicht einfach sofort abgeben, sondern sich einen Anwalt nehmen. Auch die Verbraucherzentrale bietet eine kostenpflichtige Rechtsberatung und -vertretung zum Urheberrecht an. Das heißt natürlich auch: schaltet eure Eltern mit ein, falls die nicht sowieso die Abmahnung für eure Up- und Downloads abgekriegt haben sollten. Falsche Scham macht die Lage jetzt nur komplizierter! Wichtig ist auch: wenngleich die Abmahnung als solche berechtigt sein mag, heißt das noch lange nicht, dass die darin genannten Forderungen für Schadensersatz und Anwalt auch so hoch bleiben müssen. Für den "normalen" Verstoß hat der Gesetzgeber die Anwaltsgebühren für eine erstmalige Abmahnung unter bestimmten Voraussetzungen auf ca. 150 Euro begrenzt. Wer in diesen Fällen eine höhere Rechnung erhält, muss die also nicht zahlen, dazu sollte man sich allerdings fachkundigen Rat einholen. Im Übrigen: Lädt man größere Datenmengen herunter, ist auch mit einer strafrechtlichen Verfolgung zu rechnen.

Wer bekannte Songs sucht und auf Nummer sicher gehen will, kauft halt CDs oder zahlt online - in den meisten Fällen liegt der Preis bei etwa einem Euro pro Song (ist es mehr, sollte man lieber noch mal bei anderen Online-Shops vergleichen gehen!). Es gibt aber durchaus auch legale Downloadmöglichkeiten "für umsonst" im Netz - wir haben unter www.checked4you.de/netzmusik einige Anregungen für euch! Man darf auf solchen Seiten nur eben nicht mit den kompletten Charts der letzten Woche rechnen, denn die kosten nach wie vor Geld.

Links zum Thema:

www.vz-nrw.de/illegaledownloads
www.irights.info
www.klicksafe.de

Dieser Artikel stammt vom Online-Jugendmagazin der Verbraucherzentrale NRW, checked4you.

Der Text dieses Beitrags steht unter Creative-Commons-Lizenz: CC-BY-NC-ND

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von checked4you/Verbraucherzentrale

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