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Artikel erstellt am 22.05.2012

Das erste Girokonto

Spätestens in der Ausbildung kommt man nicht drum herum, denn bar auf die Hand wird das Lehrgeld normalerweise nicht ausgezahlt. Aber auch schon die Kohle aus dem mehrwöchigen Ferienjob wird vom Arbeitgeber meistens lieber überwiesen – also braucht's ein Girokonto.

Die meisten Banken bieten Konten für Jugendliche mit speziellen Konditionen. Aber man sollte nicht beim erstbesten Angebot zugreifen, denn da gibt es schon mal Unterschiede, die sich in klingender Münze oder sogar knisternden Scheinen ausdrücken können. Es steht auch nirgendwo geschrieben, dass es die Bank deiner Eltern sein muss – du hast die Wahl.

Daher hier ein paar Tipps:

Online oder vor Ort? Überlege dir, ob du dauerhaft die Bankgeschäfte in einer Filiale vor Ort erledigen oder lieber Online-Banking machen möchtest. Letzteres ist oft preisgünstiger, dafür musst du bei den Serviceangeboten stellenweise Abstriche machen und besonders auf die Sicherheit achten.

Lage: Wenn du dich gegen das Online-Banking und für die Filialbank entscheidest, dann achte darauf, dass die Filiale nicht allzu weit weg sein sollte – sonst kosten dich deine Bankgeschäfte zu viel Zeit und Geld.

Gebühren: Für Schüler, Auszubildende, Studenten, Grundwehrleistende ist das Girokonto in der Regel kostenlos. Für Jugendliche unter 18 Jahren eigentlich immer.

Spätere Kosten: Nicht nur die Gegenwart zählt! Was kostet das Ganze, wenn ich 18 oder in einem festen Job bin? Kontoauszüge, Überweisungen, Kartenzahlung ... all das kostet dann nämlich plötzlich Geld. Die Frage ist nur, ab wann und wie viel. Und auch wenn's banal klingt: Man darf seine Bank auch später noch mal wechseln ...

Zinsen: Einige Banken bieten auch Zinsen auf das Guthaben! Diese Zinsen können unterschiedlich sein. Und: Sie gelten oft nur bis zu einer bestimmten Guthabenhöhe, die auch wieder von Bank zu Bank ganz verschieden sein kann. So werden z. B. bei einigen nur maximal ein paar hundert Euro, bei anderen aber Guthaben bis zu mehreren tausend Euro verzinst.

Beratung: Wenn du persönlich fragen gehst, achte ruhig auch darauf, wie viel Zeit man sich für dich nimmt und ob alles gründlich erklärt wird. Gab die eine Bank vielleicht viel mehr Infos raus als die andere? Geht es um dich und deine Ziele oder wollen die dir bloß ein Produkt verkaufen? Hol dir mehrere Meinungen und Angebote ein, bevor du eine Entscheidung triffst.

Deine Rechte: Unter 18 Jahren ist man "beschränkt geschäftsfähig". Du brauchst die Einverständniserklärung deiner Eltern, um ein Girokonto zu eröffnen. Die einzelnen Transaktionen (Daueraufträge etc.) kannst du dann alleine durchführen – allerdings nur, wenn genug Guthaben auf dem Konto ist und es sich um Ausgaben im Rahmen deines Taschengelds handelt. Schulden machen wie z. B. das Konto überziehen ist nicht drin. Wenn du unter 18 bist und eine Ausbildung anfängst, kannst du das Konto auf jeden Fall eröffnen – deine Eltern können dir das Konto nicht verweigern, wenn sie mit der Ausbildung einverstanden sind. Schulden kannst du aber auch dann nicht machen. Wenn du 18 bist, kannst du das Konto auf jeden Fall alleine einrichten.

Vorsicht Dispo: Wenn du schließlich 18 bist, wird man dir ziemlich schnell auch einen Dispositionskredit einräumen – du kannst dann dein Konto überziehen. Aber Vorsicht damit, denn es sind Schulden, für die hohe Zinsen verlangt werden!

 

Statt Schulden lieber noch einige Tipps:

  • Sobald du ein erstes Einkommen hast, am besten sofort einen Dauerauftrag aufs eigene Tagesgeldkonto einrichten, um eine Reserve zu bilden. Dann musst du bei unvorhergesehenen Ausgaben nicht den teuren Dispositionskredit in Anspruch nehmen oder deine Eltern um Hilfe bitten.
  • Azubis haben außerdem die Möglichkeit, ihre Ersparnisse mit "Vermögenswirksamen Leistungen" etwas zu erhöhen. Erkundige dich hier, was dein Arbeitgeber dir zahlt. Mach dich auch schlau, welche Sparformen vom Staat gefördert werden.

 

Dieser Artikel stammt vom Online-Jugendmagazin der Verbraucherzentrale NRW, checked4you.


Kontakt:
Verbraucherzentrale NRW e. V.


Tags: Hilfe, Hintergrund

Autor: checked4you/Verbraucherzentrale

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